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Kurzzeitpflege im Senioren-Domizil Schloss Hasperde

Sie haben eine Situation, in der Ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht zuhause versorgt werden können? Das kann eine Pflegesituation nach einem Aufenthalt im Krankenhaus sein oder ein Aussetzen der häuslichen Pflege für eine bestimmte Zeit (Urlaub, Krankheit, …). Genau hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Kurzzeitpflege geschaffen.

Wir, vom Senioren-Domizil Schloss Hasperde finden gerne die Zeit, Sie über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege in unserem Hause zu beraten. Bitte fragen Sie uns.

Kurzzeitpflege versus Verhinderungspflege

In der Definition der Kurzzeitpflege findet diese in einer Pflegeeinrichtung statt. Die Verhinderungspflege wird dagegen zuhause geleistet. Die Kurzzeitpflege darf für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen bis zu 56 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege wird nur bis zu sechs Wochen von z.B. der Pflegeversicherung bezuschusst. Die Kurzzeitpflege können Sie als Pflegender jederzeit beantragen. Im Gegensatz dazu können Sie die Verhinderungspflege nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren zu pflegenden Angehörigen bereits vorher selbst sechs Monate zuhause gepflegt haben.

Kurzfristige Pflegesituationen außerhalb der eigenen vier Wände können demnach nur über die Kurzzeitpflege sicher abgedeckt werden.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung dieser, prüfen die Voraussetzungen und stellen den Kontakt zu den entsprechenden Leistungsträgern her. Fragen Sie uns einfach.

Pflegesitutation mit Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Der Voraussetzungen für die in Anspruchnahme von Pflegeleistungen sind abhängig von dem Pflegegrad der zu pflegenden Person.

Ab dem Pflegegrad zwei können Sie und Ihre Pflegeperson den Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen, wenn:

  • Ihr zu pflegender Angehöriger nach einem Aufenthalt im Krankenhaus noch nicht wieder gesund genug ist, um im Rahmen der häuslichen Pflege weiter von Ihnen versorgt zu werden.

  • Sie alleine wohnen und plötzlich nach einer Erkrankung oder einem Unfall vorübergehend pflegebedürftig werden.

  • die Höhe der Pflegeleistungen für Ihren zuhause gepflegten Angehörigen spontan steigt und Sie diese spontan erhöhte Pflege nicht auf sich nehmen können.

  • der Bedarf der Pflege Ihres Angehörigen unerwartet auftritt und Sie zuerst Maßnahmen treffen müssen, damit die Pflegeleistungen zuhause erbracht werden können.

  • Sie als pflegende Angehörige selbst erkranken oder eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen müssen, damit Sie danach wieder die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen können.

  • Sie einfach auch Entlastung von der häuslichen Pflege benötigen – die hohe psychische und physische Belastung bei der Betreuung zuhause ist nicht zu unterschätzen – oder auch nur in Urlaub fahren möchten.

  • im Rahmen der Kurzzeitpflege Ihr zu pflegender Angehöriger anschließend dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden soll.

  • die gewählte Pflegeeinrichtung im Rahmen der Kurzzeitpflege getestet werden soll, um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen im Anschluss dauerhaft dort in der Betreuung unterzubringen.


Die Kurzzeitpflege für Menschen ohne Pflegegrad wird nur vorübergehend zur Überbrückung von Engpässen in der Pflege ermöglicht. Hierbei werden ausschließlich die Kosten für die Pflegeleistungen selber von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für alle darüber hinausgehenden Leistungen, z.B. Hotelkosten, …, müssen von der Pflegeperson selbst getragen werden.

Kostenübernahme bei der Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Kurzzeitpflege Pflegegeld in Höhe von 1.612,00 EUR/Jahr in Anspruch nehmen. Hinzu kommen bis zu 100 % der nicht genutzten Kosten der Verhinderungspflege. Des Weiteren können zusätzliche Pflege- und Engeltleistungen für Pflegebedürftige beantragt werden. Diese betragen zur Zeit 125,00 EUR/Monat.

Damit Sie auch durch den Dschungel der Begriffe wie Leistungsbetrag, Pflegesachleistung, Pflegeleistungen uvm finden und der Antrag alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.